Ralph Seegel Rechtsanwalt

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Fehlerhafte GALILEO Bandscheibenprothese

30. März 2014 von Ralph Seegel

Außergerichtlicher Vergleich aus 2010
Mandantin: Raum Neustadt / Rheinland-Pfalz
Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralph Seegel, Ladbergen

Sachverhalt

Der Mandantin wurde im März 2009 im Rahmen einer ventralen Diskektomie eine GALILEO Bandscheibenprothese implantiert. Aufgrund erster Verdachtsmomente hinsichtlich eines Konstruktionsfehlers zog der verantwortungsbewusste Hersteller die noch im Handel befindlichen Implantate ein und riet nach eingehenden Untersuchungen Ärzten und Patienten zur Explantation ihrer Bandscheibenprothese. Die Revisions-OP fand im April 2010 statt. Entgegen ersten Befürchtungen verblieben keine gesundheitlichen Schäden.

Außergerichtlich geltend gemachter Schaden

Schmerzensgeld: 30.000,- €
Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden u.a. 23.300,- €

Unter Verzicht auf Zinsen und Zukunftsschäden verglichene Gesamtentschädigung: 32.500,- €

Kategorie: Behandlungsfehler, Urteile Stichworte: Behandlungsfehler, GALILEO Bandscheibenprothese, Urteile

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