Außergerichtlicher Vergleich aus 2010
Mandantin: Raum Neustadt / Rheinland-Pfalz
Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Ralph Seegel, Ladbergen
Sachverhalt
Der Mandantin wurde im März 2009 im Rahmen einer ventralen Diskektomie eine GALILEO Bandscheibenprothese implantiert. Aufgrund erster Verdachtsmomente hinsichtlich eines Konstruktionsfehlers zog der verantwortungsbewusste Hersteller die noch im Handel befindlichen Implantate ein und riet nach eingehenden Untersuchungen Ärzten und Patienten zur Explantation ihrer Bandscheibenprothese. Die Revisions-OP fand im April 2010 statt. Entgegen ersten Befürchtungen verblieben keine gesundheitlichen Schäden.
Außergerichtlich geltend gemachter Schaden
Schmerzensgeld: 30.000,- €
Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden u.a. 23.300,- €
Unter Verzicht auf Zinsen und Zukunftsschäden verglichene Gesamtentschädigung: 32.500,- €